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EASA LAPL(A)
(FCL-105.A) Diese Lizenz berechtigt zum Führen von einmotorigen kolben-getriebenen Landflugzeuge bis zu einem maximalen Abfluggewicht von 2.000 kg in EASA-Staaten.
|  | |  |  |  | Ergänzend kann diese Lizenz durch die Klassenberechtigungen zum Führen von Motorseglern ergänzt werden. Im Rahmen einer kurzen Ergänzungsausbildung kann auch die Sportpilotenlizenz für Ultraleichtflugzeuge erworben werden. Fachliche Voraussetzungen: - Flugtauglichkeit
- Theoretische Ausbildung
- Flugausbildung
- Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Mindestalter 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn
- Mindestalter 17 Jahre zum Erwerb der Lizenz
Theoretische Ausbildung: - Luftrecht
- Navigation
- Meteorologie
- Aerodynamik
- Flugzeugkunde, Technik
- Verhalten in besonderen Fällen
- Menschliches Leistungsvermögen
Flugausbildung:
Mindestens 30 Flugstunden, davon mindesten 6 Std. Alleinflug. Hier steht für Sie ein Preisbeispiel zum Download bereit ... |
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