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Fluglizenz nach EASA (FCL.205.A PPL(A))
Diese Fluglizenz berechtigt zum Führen einmotoriger kolbengetriebener Luftfahrzeuge mit einem Piloten (SEP-L) und ist international gültig. Die Ausbildung findet sowohl auf vier- als auch auf zweisitzigen Muster sowie auf Motorseglern statt. |  | D-ERFB Unsere PA28 Archer |  |  |  | Voraussetzungen: - Flugtauglichkeit
- Theoretische Ausbildung
- Flugausbildung
- Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Mindestalter 16 Jahre (für den ersten Alleinflug)
- Mindestalter 17 Jahre für die Lizenzausstellung
Theoretische Ausbildung: - Luftrecht
- Navigation
- Meteorologie
- Aerodynamik
- Flugzeugkunde, Technik
- Verhalten in besonderen Fällen
- Menschliches Leistungsvermögen
Flugausbildung: - Mindestens 45 Flugstunden, davon mindestens 10 Stunden im Alleinflug
- Anflüge auf kontrollierte Flugplätze
- Überlandflüge
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