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Fluglizenz für Segelflugzeuge Diese Fluglizenz berechtigt zum Führen von Segelflugzeugen und ist international gültig. Die Ausbildung beginnt auf unseren Doppelsitzern. Nach dem ersten Alleinflug erfolgen Übungsflüge auf verschiedenen einsitzigen Segelflugzeugen bis zur Prüfungsreife. |  | D-3353 Max vor seinem ersten Alleinflug im Blanik L13 |  |  |  | Voraussetzungen: - Flugtauglichkeit Klasse 2
- Theoretische Ausbildung
- Flugausbildung
- Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Mindestalter 14 Jahre für den ersten Alleinflug
- Mindestalter 16 Jahre zum Erwerb der Lizenz
Theoretische Ausbildung: - Luftrecht
- Navigation
- Meteorologie
- Aerodynamik
- Flugzeugkunde, Technik
- Verhalten in besonderen Fällen
- Menschliches Leistungsvermögen
- Funksprechzeugnis
Flugausbildung: - Mindestens 15 Flugstunden, davon mindestens 10 Stunden mit Fluglehrer
- Mindestens 45 Starts, davon 20 im Alleinflug
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