Flugsport - im Verein am schönsten!

Fluglizenz für Segelflugzeuge

 

Diese Fluglizenz berechtigt zum Führen von Segelflugzeugen und ist international gültig.

Die Ausbildung beginnt auf unseren Doppelsitzern. Nach dem ersten Alleinflug erfolgen Übungsflüge auf verschiedenen einsitzigen Segelflugzeugen bis zur Prüfungsreife.

D-3353
Der Stolz des Fluglehrers
Max vor seinem ersten Alleinflug im Blanik L13

Voraussetzungen:

  • Flugtauglichkeit Klasse 2
  • Theoretische Ausbildung
  • Flugausbildung
  • Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Mindestalter 14 Jahre für den ersten Alleinflug
  • Mindestalter 16 Jahre zum Erwerb der Lizenz

Theoretische Ausbildung:

  • Luftrecht
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Aerodynamik
  • Flugzeugkunde, Technik
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Funksprechzeugnis

 

 

Flugausbildung:

  • Mindestens 15 Flugstunden, davon mindestens 10 Stunden mit Fluglehrer
  • Mindestens 45 Starts, davon 20 im Alleinflug