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Fluglizenz für Luftsportgeräteführer(Ultraleicht) Diese Fluglizenz berechtigt zum Führen von Luftsportgeräten mit einem Piloten am Tage und ist international gültig. Die Ausbildung findet bei uns auf modernen, aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen in Kunstoffbauweise statt. |  | D-MORG FK9 in Barcelonnette (Frankreich) |  |  |  | Voraussetzungen: - Flugtauglichkeit Klasse 2
- Theoretische Ausbildung
- Flugausbildung
- Teilnahme an einem Kurs für Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Mindestalter 16 Jahre bei Ausbildungsbeginn
- Mindestalter 17 Jahre zum Erwerb der Lizenz
Theoretische Ausbildung: - Luftrecht
- Navigation
- Meteorologie
- Aerodynamik
- Flugzeugkunde, Technik, pyrotechnische Einweisung
- Verhalten in besonderen Fällen
- Menschliches Leistungsvermögen
Flugausbildung: - Mindestens 30 Flugstunden, davon mindestens 5 Stunden im Alleinflug
- Starts und Landungen auf verschiedenen Flugplätzen
- 2 Flüge von über 200 km
Hier können sie ein Preisbeispiel im Pdf-Format herunterladen ... weiter steht für sie eine Broschüre zum Thema Ultraleicht bereit ... |
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